Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der computech GmbH
1.1 Wenn der Kunde den Kaufgegenstand oder die Leistung nicht fristgerecht abnimmt, sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit offen, den Nachweis anzutreten, dass kein Schaden entstanden ist.
1.2 Alle Preise verstehen sich ab unserem Unternehmenssitz zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die in Anzeigen, Prospekten und Katalogen mitgeteilten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Individuell erstellte Angebote sind ebenfalls freibleibend und unverbindlich, solange eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde.
1.3 Liefertermine, Reparaturzeiten und Einsatzdauer werden nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und verstehen sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung. Verbindliche Liefertermine können vereinbart werden, hierfür ist eine besondere schriftliche Vereinbarung erforderlich. Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Käufer obliegenden Pflichten (z. B. vollständige Beibringung erforderlicher Unterlagen, Leistung einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt haben. Bei nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen kann die Lieferfrist angemessen verlängert werden. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung auf den Käufer über. Transportschäden hat der Kunde unverzüglich dem Transporteur und uns anzuzeigen.
1.4 Im übrigen sind wir berechtigt, die Lieferungen und Leistungen um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben oder ganz vom Vertrag zurück zu treten, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Als höhere Gewalt gelten neben Krieg, Aufruhr, Feuer, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- oder Energiemangel auch Betriebs- oder Transportstörungen bei Vorlieferanten. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung oder Leistung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
1.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug in bar zahlbar, bei Versand per Nachnahme. Unbare Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt, Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten und von uns anerkannt sind.
1.6 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Ersatzweise tritt an Stelle der Rechnung der Empfang der gekauften oder reparierten Ware oder die Ausführung der Dienstleistung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles durch Kaufleute oder juristische Personen stehen uns ohne weitere Mahnung Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchern von 5 % über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
2.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Kunde ist als Verwahrer der Vorbehaltsware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Bei Vermischung oder Verbindung von Vorbehaltsware tritt der Kunde sein hieraus resultierendes (Mit‑)Eigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder der verbundenen Sache bis zur vollständigen Zahlung an uns ab.
Vorbehaltlich der Regelung unter Absatz 2.2 dürfen bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt die darunter fallenden Gegenstände nicht weiterverkauft, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht Dritten zur Reparatur übergeben werden; ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
2.2 Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich aller Nebenrechte in Höhe unserer Rechnungswerte bereits jetzt an uns abgetreten werden.
2.3 Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Sämtliche Kosten der Rücknahme trägt der Kunde.
2.4 Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmer- oder Vermieterpfandrechts hat uns der Kunde sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen.
3.1 Mängel, die der Kunde nicht spätestens 2 Wochen nach Entdeckung des Mangels anzeigt, sind von der Haftung ausgeschlossen. Werden Mängelansprüche geltend gemacht, muss der Erwerb des Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Form durch den Kunden nachgewiesen werden.
3.2 Die Gewährleistungsfrist des Kunden für Mängelansprüche beträgt 6 Monate, wenn der Kunde Unternehmer ist oder die Waren für gewerbliche oder berufliche Zwecke gekauft wurde. Ist der Kunde Privatperson oder wurde die Ware für private Zwecke gekauft, gilt für gebrauchte Waren eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr, im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.3 Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Wird zur Nacherfüllung eine mangelfreie Sache geliefert, so kann von uns im Rahmen eines Rücktritts die mangelhafte Sache herausverlangt und Wertersatz für die gezogene Nutzung gefordert werden. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Sache an. Ist der Kunde Unternehmer oder wurde die Sache zum gewerblichen oder beruflichen Zwecke gekauft, gilt die Nacherfüllung bis zum Sitz des Käufers zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. bis zum Ort der ursprünglichen Lieferung.
3.4 Ist die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen und eine Nachfrist von 21 Arbeitstagen verstrichen, steht dem Kunden das Recht auf Rücktritt zu. Entscheidet sich der Kunde für den Rücktritt, hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung gilt I 3.3 entsprechend.
3.5 Von jeglicher Haftung ausgeschlossen sind Mängel, die auf Verschleiß, unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, unterlassene oder unsachgemäße Wartung, Nichtbeachtung von Aufstellungsbedingungen, ungeeignete Schmiermittel, Transportschäden oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind oder durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag verursacht werden. Ansprüche des Kunden sind gleichfalls ausgeschlossen, wenn Reparaturen oder Veränderungen von nicht ausdrücklich dazu autorisierter Stelle an der gelieferten Ware vorgenommen werden oder Teile oder Geräte eingebaut bzw. angeschlossen werden, die von uns nicht zugelassen sind.
3.6 Werden kundenseitig Softwareprodukte beigestellt, haftet der Kunde für die Einhaltung lizenzrechtlicher Bestimmungen. Die Installation von kundenseitig beigestellter, nicht lizensierter Software wird von uns nicht vorgenommen.
3.7 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche aus allen Rechtsgründen, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Insbesondere wird nicht für an Kundengeräten eingetretenen Datenverlust, Betriebsstörungen oder Produktionsausfall, entgangenen Gewinn oder sonstiges Vermögen des Kunden gehaftet. Der Ausschluß gilt auch für Ansprüche wegen falscher Beratung, Verschulden bei Vertragsschluss sowie Verletzung von Nebenpflichten. Ferner sind Schäden jeder Art von der Haftung ausgeschlossen, wenn kundenseitig unrichtige oder unvollständige Aussagen gemacht wurden, nicht VDE-gerechte Installationen oder Vorinstallationen durch den Kunden vorliegen.
Gerichtsstand ist Gießen, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder diese zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Regelungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
1. Bei Reparaturen und Dienstleistungen werden die tatsächlich angefallenen Arbeits- und Wegezeiten, Fahrtkosten und Spesen sowie die eingebauten Ersatzteile berechnet. Bei Einsätzen über elf Stunden erhöht sich der Spesensatz um die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Übernachtung. Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und der Höhe nach nur annähernd verbindlich. Der Kostenvoranschlag ist kostenpflichtig. Die Kosten für nicht ausgeführte Aufträge werden, sofern keine Mängelansprüche vorliegen, dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden konnte, weil der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, der Kunde den vereinbarten Termin versäumt hat oder der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.
2. Falls Geräte zur Reparatur in eine Spezialwerkstatt oder in ein Herstellerwerk gebracht werden müssen, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat für eine geeignete, vom Hersteller zugelassene Transportverpackung zu sorgen, andernfalls kann ihm der Verpackungsaufwand gesondert in Rechnung gestellt werden.
3. Wird bei Reparaturen keine Datensicherung beauftragt, kann für Datenverluste keinerlei Haftung übernommen werden. Es wird in diesen Fällen empfohlen, vor Beauftragung eine aktuelle Datensicherung anzufertigen.
4. Bei fest vereinbarten Lieferung- oder Fertigstellungsterminen kommen wir nur in Verzug, wenn wir das den Verzug begründende Ereignis auch zu vertreten haben. Der Kunde hat in den Fällen des Verzugs bei der Erstellung von Bauleistungen nur Schadensersatzansprüche bis zu einer Gesamtsumme von 5 % der Werklohnforderung/des Kaufpreises, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Dem Käufer wird der Abschluß von Instandhaltungsvereinbarungen (Full-Service) empfohlen.